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Umsatz­steu­er-Neue­run­gen: jetzt prü­fen

Wie du als Unternehmerin von den Änderungen profitieren kannst In der Welt der Selbstständigkeit und Unternehmensführung ist es entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben – besonders, wenn es um steuerliche Änderungen geht. Ab Juli 2024 gibt es neue Regelungen zur Umsatzsteuer, die du als Unternehmerin im Auge behalten solltest. Diese Änderungen betreffen vor allem Online-Kurse und andere digitale Bildungsangebote. Hier erfährst du, wie du die Neuerungen zu deinem Vorteil nutzen kannst.

Was sich ändert

Ab Juli 2024 gel­ten für vie­le Online-Dienst­leis­tun­gen neue umsatz­steu­er­li­che Bestim­mun­gen. Beson­ders betrof­fen sind Ange­bo­te im Bereich Bil­dung, Kul­tur und Gesund­heit. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat fest­ge­legt, dass:

Für Online-Ver­an­stal­tun­gen, die sowohl Live-Ele­men­te als auch abruf­ba­re Inhal­te bie­ten, musst du genau auf die Tren­nung der Leis­tun­gen ach­ten. Eine kla­re Abgren­zung und Preis­ge­stal­tung ist dabei essen­zi­ell, um steu­er­li­che Nach­tei­le zu ver­mei­den.

Was du jetzt tun soll­test

Um von den neu­en Rege­lun­gen nicht über­rascht zu wer­den, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unter­neh­men:

  1. Über­prü­fung der aktu­el­len Ange­bo­te: Ana­ly­sie­re dein Port­fo­lio und stel­le sicher, dass du die neu­en steu­er­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllst. Beson­ders bei kom­bi­nier­ten Ange­bo­ten ist eine kla­re Auf­tei­lung zwi­schen umsatz­steu­er­frei­en und ‑pflich­ti­gen Leis­tun­gen wich­tig.
  2. Ver­trags­an­pas­sun­gen: Bei bestehen­den Ver­trä­gen soll­test du prü­fen, ob Anpas­sun­gen nötig sind, um zusätz­li­che Steu­er­be­las­tun­gen zu ver­mei­den. Über­le­ge, ob du die Leis­tun­gen auf­tei­len kannst, um Klar­heit für dich und dei­ne Kun­den zu schaf­fen.
  3. Preis­kal­ku­la­ti­on aktua­li­sie­ren: Berück­sich­ti­ge in dei­ner Preis­ge­stal­tung die Umsatz­steu­er, ins­be­son­de­re wenn du haupt­säch­lich Pri­vat­kun­den ansprichst. Eine zu hohe Preis­er­hö­hung könn­te die Attrak­ti­vi­tät dei­nes Ange­bots min­dern. Unter­neh­mer-Kun­den kön­nen die Vor­steu­er abzie­hen, was bei der Preis­ge­stal­tung bedacht wer­den soll­te.

Bei­spiel zur Ver­deut­li­chung

Stell dir vor, du bie­test ein Jah­res­abon­ne­ment für ein Bil­dungs­pro­gramm an, das ein Prä­senz­se­mi­nar, Live-Streams und vor­pro­du­zier­te Video-Inhal­te umfasst. Vor den Ände­run­gen war das gesam­te Ange­bot umsatz­steu­er­frei. Nun gilt:

Für zukünf­ti­ge Ver­trä­ge soll­test du die­se Leis­tun­gen klar tren­nen, um steu­er­li­che Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den und gleich­zei­tig Trans­pa­renz für dei­ne Kun­den zu schaf­fen.

Fazit

Die neu­en Umsatz­steu­er­re­ge­lun­gen sind eine Her­aus­for­de­rung, bie­ten aber auch Chan­cen. Indem du dich pro­ak­tiv anpasst und dei­ne Ange­bo­te ent­spre­chend struk­tu­rierst, kannst du nicht nur steu­er­li­che Risi­ken mini­mie­ren, son­dern auch dein Ange­bot attrak­tiv und wett­be­werbs­fä­hig hal­ten. Nut­ze die­se Gele­gen­heit, um dei­ne Dienst­leis­tun­gen zu opti­mie­ren und dei­nen Kun­den einen kla­ren Mehr­wert zu bie­ten.

Blei­be infor­miert und nut­ze die Gele­gen­heit, dein Busi­ness auf die nächs­te Stu­fe zu heben!

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