Dei­ne Mit­glied­schaft

FRAUEN STÄRKEN FRAUEN. Als Prä­mis­se des Ver­eins steht die gegen­sei­ti­ge För­de­rung und Unter­stüt­zung von Unter­neh­me­rin­nen. Dabei spie­len ideel­le, orga­ni­sa­to­ri­sche als auch mate­ri­el­le Aspek­te eine wesent­li­che Rol­le. Um ein brei­tes Spek­trum an Hil­fe­stel­lun­gen abde­cken zu kön­nen, ist ein gutes Netz­werk hier­für uner­läss­lich. Um so mehr dan­ken wir jenen Unter­neh­me­rin­nen, die die Ver­eins­tä­tig­keit durch eine För­der­mit­glied­schaft unter­stüt­zen.

Bei­tritts­er­klä­rung


Adres­se

Abwei­chen­de Rech­nungs­an­schrift

Kon­takt­da­ten

Fir­men­da­ten

Mei­ne Mit­glied­schaft
Die Mit­glied­schaft beginnt mit der Unter­zeich­nung der Bei­tritts­er­klä­rung und der Aner­ken­nung durch den Vor­stand. Sie ver­län­gert sich jeweils um ein wei­te­res Jahr, wenn sie nicht bis zum 30. Sep­tem­ber des Jah­res gegen­über dem Vor­stand schrift­lich gekün­digt wird.

Mit aus­drück­li­cher Beschrän­kung auf die Ver­wen­dung für Mit­glie­der­ver­zeich­nis­se und ver­eins­in­ter­ne Zwe­cke bei Die Wirt­schafts­frau­en e.V. erklä­re ich mich mit der Erfas­sung die­ser Anga­ben auf Daten­trä­ger ein­ver­stan­den. Kom­mer­zi­el­le Aus­wer­tung oder Wei­ter­ga­be an Drit­te ist aus­ge­schlos­sen.

Jähr­li­cher Mit­glieds­bei­trag:
Für För­der­mit­glie­der 120,00 Euro

Ein­ma­li­ge Auf­nah­me­ge­bühr:
80,00 Euro

Mit Aner­ken­nung der Bei­tritts­er­klä­rung durch den Vor­stand wird die Auf­nah­me­ge­bühr und der Mit­glieds­bei­trag für das lau­fen­de Kalen­der­jahr fäl­lig und in Rech­nung gestellt.

Die fort­lau­fen­den Mit­glieds­bei­trä­ge wer­den jähr­lich nach Rech­nungs­le­gung im ers­ten Quar­tal des Jah­res fäl­lig.

Mit­glied­schaft auf­lö­sen

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