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Sach­sen stoppt Rück­for­de­run­gen – ein Auf­at­men für vie­le Unter­neh­me­rin­nen

Am 25. Juni 2025 hat das sächsische Wirtschaftsministerium ein deutliches Signal gesetzt: Rückforderungen von Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen des Bundes werden mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt.

Das bedeu­tet kon­kret:

Wirt­schafts­mi­nis­ter Dirk Pan­ter reagier­te damit auf die mas­si­ven Sor­gen, die vie­le klei­ne Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge zuletzt geäu­ßert haben.

Wir wol­len, dass kein Unter­neh­men von der Rück­zah­lung über­for­dert wird.

Rund 98.000 säch­si­sche Unter­neh­men hat­ten damals Hil­fen bean­tragt – für vie­le war das über­le­bens­wich­tig. Dass nun end­lich Bewe­gung in die Rück­for­de­rungs­wel­le kommt, sorgt bei vie­len für Erleich­te­rung und neue Hand­lungs­fä­hig­keit.

Was jetzt wich­tig ist:

Bay­ern: Kein gene­rel­les Mora­to­ri­um, aber indi­vi­du­el­le Erleich­te­run­gen mög­lich

Auch dort gibt es Ansät­ze zur Ent­las­tung – kein Mora­to­ri­um, aber indi­vi­du­el­le Mög­lich­kei­ten wie Raten­zah­lun­gen oder ein Erlass bei gerin­gem Ein­kom­men. Den­noch: Sach­sen geht mit gutem Bei­spiel vor­an.

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