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Steu­er­fehl­ein­schät­zun­gen ent­larvt – der Fak­ten­check

Um das Thema Steuern ranken sich zahlreiche Missverständnisse, die oft mehr Verwirrung stiften, als dass sie zur Aufklärung beitragen. In diesem Beitrag räumen wir mit einigen der häufigsten Steuerfehleinschätzungen auf und bringen Licht ins Dunkel der Steuerwelt.

Irr­tum: „Selbst­stän­di­ge kön­nen alles von der Steu­er abset­zen“

Wäh­rend Selbst­stän­di­ge tat­säch­lich mehr Mög­lich­kei­ten bei der Steu­er haben, ist es ein Irr­glau­be, dass sie „alles“ abset­zen kön­nen. Es gibt kla­re Regeln und Gren­zen dafür, wel­che Aus­ga­ben als betrieb­lich gel­ten und damit abzugs­fä­hig sind – genau wie bei Arbeit­neh­me­rin­nen. Pri­va­te Aus­ga­ben sind grund­sätz­lich nicht absetz­bar, und es gibt eine lan­ge Lis­te soge­nann­ter nicht abzugs­fä­hi­ger Betriebs­aus­ga­ben. Außer­dem musst du als Selbst­stän­di­ge über dei­ne Ein­nah­men und Aus­ga­ben eine ord­nungs­ge­mä­ße Buch­füh­rung bzw. Gewinn­ermitt­lung erstel­len, in der alle Aus­ga­ben doku­men­tiert sind.

Irr­tum: „Steu­er­be­ra­ter sind nur etwas für Rei­che“

Ein wei­te­rer Irr­glau­be ist, dass Steu­er­be­ra­ter nur für wohl­ha­ben­de Per­so­nen oder gro­ße Unter­neh­men rele­vant sind. Tat­säch­lich kann ein Steu­er­be­ra­ter auch für Nor­mal­ver­die­ne­rin­nen und klei­ne Unter­neh­men sehr nütz­lich sein. Ein guter Steu­er­be­ra­ter kann hel­fen, Steu­ern zu spa­ren, indem er auf steu­er­li­che Vor­tei­le hin­weist, die du viel­leicht nicht kennst, und bei der kor­rek­ten Abwick­lung der Steu­er­erklä­rung unter­stützt.

Irr­tum: „Hei­ra­ten ist steu­er­lich absetz­bar“

Das ist lei­der nicht der Fall. Die Kos­ten einer Hoch­zeit gel­ten als pri­vat und sind nicht absetz­bar. Nur unter bestimm­ten Umstän­den kann ein Teil der Kos­ten berück­sich­tigt wer­den – und zwar, wenn für die Hoch­zeit in den eige­nen vier Wän­den direkt die Spei­sen von Pro­fis zube­rei­tet wer­den oder ähn­li­che Dienst­leis­tun­gen gebucht wer­den. Dann las­sen sich die Kos­ten als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen abset­zen. Nach der Hoch­zeit kannst du als Ehe­paar vom Ehe­gat­ten­split­ting pro­fi­tie­ren, das oft zu einer nied­ri­ge­ren Steu­er­be­las­tung führt.

Irr­tum: „Beam­te zah­len kei­ne Steu­ern“

Beam­te sind von der Steu­er­pflicht aus­ge­nom­men? Auch ein Irr­glau­be. Tat­säch­lich zah­len Beam­te, wie alle ande­ren Arbeit­neh­mer auch, Ein­kom­men­steu­er auf ihre Ein­künf­te. Die steu­er­li­chen Rege­lun­gen für Beam­te unter­schei­den sich nicht von denen für Ange­stell­te im pri­va­ten Sek­tor. Sie unter­lie­gen den glei­chen Steu­er­vor­schrif­ten und müs­sen eben­falls ihre Steu­er­erklä­run­gen abge­ben. Im Gegen­satz zu Ange­stell­ten müs­sen Beam­te aller­dings kei­ne Sozi­al­ab­ga­ben zah­len und eine pri­va­te Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung abschlie­ßen.

Irr­tum: „Kin­der­frei­be­trä­ge und Kin­der­geld sind das Glei­che“

Oft wird ange­nom­men, dass Kin­der­frei­be­trä­ge und Kin­der­geld das­sel­be sind. In Wirk­lich­keit ist das Kin­der­geld eine Vor­aus­zah­lung für den Kin­der­frei­be­trag in der Steu­er­erklä­rung und wird monat­lich vor­ab an die Eltern aus­ge­zahlt. Der Kin­der­frei­be­trag ist ein steu­er­li­cher Vor­teil, der das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men min­dert. Du erhältst also nicht bei­des, son­dern ent­we­der einen monat­li­chen Betrag oder einen Steu­er­vor­teil. Vie­le Eltern glau­ben, dass Kin­der­frei­be­trä­ge immer vor­teil­haf­ter sind als Kin­der­geld. Tat­säch­lich prüft das Finanz­amt auto­ma­tisch, wel­che Opti­on güns­ti­ger ist. Meist bleibt es für die Eltern beim aus­ge­zahl­ten Kin­der­geld. Bes­ser­ver­die­nen­de pro­fi­tie­ren vom Kin­der­frei­be­trag. Im Steu­er­be­scheid wird dann das Kin­der­geld rech­ne­risch abge­zo­gen. Zurück­zah­len musst du es aber nicht.

Was pas­siert bei Nicht­ab­ga­be?

Die Abga­be­frist für die Steu­er­erklä­rung 2024 naht: Eigent­lich ist das der letz­te Tag im August. Da die­ser aber aufs Wochen­en­de fällt, ver­schiebt sich die Frist auf den nächs­ten Werk­tag. Die Steu­er­erklä­rung muss also spä­tes­tens am 2. Sep­tem­ber 2024 beim Finanz­amt auf dem Tisch sein.

In die­sem Jahr gilt noch ein­mal die coro­nabe­dingt ver­scho­be­ne Frist, bevor wir ab dem kom­men­den Jahr wie­der zum Regel­ter­min am 31. Juli zurück­keh­ren. Wer zur Abga­be ver­pflich­tet ist, aber die Frist nicht ein­hält, muss mit Sank­tio­nen rech­nen. Dabei vari­iert der Ablauf je nach Bun­des­land und Finanz­amt. Im bes­ten Fall erhältst du zunächst eine Erin­ne­rung zur Abga­be. Bei grö­ße­ren Beträ­gen oder wenn das Finanz­amt mit höhe­ren Nach­zah­lun­gen rech­net, kann eine Andro­hung von Zwangs­geld erfol­gen, meist 200 Euro oder mehr. Reagierst du nicht, wird dir ein Bescheid mit dem fest­ge­setz­ten Zwangs­geld zuge­stellt.

Das bedeu­tet, dass du zah­len musst. Wenn das igno­riert wird und kei­ne Zah­lung erfolgt, dro­hen Voll­stre­ckungs­maß­nah­men wie eine Kon­to­pfän­dung.

Wich­tig: Die Steu­er­erklä­rung musst du nach wie vor ein­rei­chen. Gibst du dei­ne Steu­er­erklä­rung wei­ter­hin nicht ab, kann das Finanz­amt erneut ein Zwangs­geld fest­set­zen oder aber eine Schät­zung dei­ner Ein­nah­men vor­neh­men. Dabei stützt der Beam­te sei­ne Berech­nun­gen auf dei­ne Daten aus den frü­he­ren Jah­ren. Das bedeu­tet gleich­zei­tig, dass die Schät­zung höher als die tat­säch­li­che Steu­er­last aus­fal­len kann und somit zusätz­li­che Steu­ern ver­ur­sacht. Zudem kön­nen Zin­sen für ver­spä­te­te Zah­lun­gen anfal­len. Für jeden ange­fan­ge­nen Monat der ver­spä­te­ten Abga­be kann dir das Finanz­amt zusätz­lich min­des­tens 25 Euro in Rech­nung stel­len. Bei die­sem Ver­spä­tungs­zu­schlag hat das Finanz­amt aller­dings Ermes­sens­spiel­raum. Erst nach 14 Mona­ten nach Ende des Steu­er­jah­res wird der Zuschlag Pflicht.

Übri­gens: Sowohl Zwangs­gel­der als auch Schät­zun­gen kön­nen wie­der­holt wer­den, um dich zur Abga­be dei­ner Steu­er­erklä­rung zu bewe­gen. In jedem Fall ist es rat­sam, mit dem Finanz­amt zu kom­mu­ni­zie­ren. Konn­test du den Ter­min zum Bei­spiel wegen eines Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes nicht ein­hal­ten, zei­gen auch die Beam­ten Ver­ständ­nis. Hohe Stra­fen las­sen sich so ver­mei­den. Kannst du aller­dings kei­nen plau­si­blen Grund für die Ver­spä­tung nen­nen, hast du schlech­te Kar­ten.

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