Corona: Hilfe zur Selbsthilfe

Corona hat unser Weltbild massiv verändert. Was einst galt, gilt nicht mehr. Die Welt strukturiert sich um und solche Veränderungen tun auch wirtschaftlich weh. Was jetzt zu tun ist, gilt es abzuwägen. Wir können an diesem Punkt Informationen mit Euch teilen, helfen gern und empfehlen Experten. Einen Standpunkt dazu möchten wir gern erarbeiten und beraten uns intern jede Woche.

Finanzielle Hilfe

Beratung und Informationen

Infos zur Ausfallentschädigung

Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde und einen Verdienstausfall erleidet, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

ALG I, II oder Wohngeld

Hilfsbedürftige Gewerbetreibende haben aber auch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder II) als Grundsicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer vom Jobcenter zu erhalten.

Je nach Einkommenssituation kann auch die Beantragung von Wohngeld infrage kommen.

Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Auch Selbstständige fallen darunter. Der Antrag kann über dieses Portal online gestellt werden:

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (ifsg-online.de)

Bis zu 95 Euro Kinderkrankengeld für Selbstständige

Auch Selbstständige könnten bundesweit von der pandemiebedingten Erhöhung der Kinderkrankentage profitieren.

Am 12.01.2021 hat die Bundesregierung das Gesetz für die Erhöhung der Kinderkrankentage, aufgrund der Schul- und Kitaschließungen beschlossen.

Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Um Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe nun bis zum 31.12.2022 verlängert. 

SAB Corona-Hilfen

Kleinen und mittelständischen Unternehmen steht das Programm „Überbrückungshilfe“ zur Verfügung, welches gemeinsam von Bund und Ländern angeboten wird. Das Soforthilfe-Darlehen „SMEKUL“ richtet sich an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur in Sachsen. Das Soforthilfe-Darlehen „Sport“ dient zur Unterstützung von Trägervereinen von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen in Sachsen. Soziale Träger können den Soforthilfe-Zuschuss „Soziale Organisationen“ und freie Träger der Kulturpflege den Soforthilfe-Zuschuss „Härtefälle Kultur“ beantragen. Betreiber von kleinen Kinos in Sachsen können den Zuschuss „Kino-Förderung investiv Sachsen“ beantragen. Für kleine und mittlere Unternehmen steht der Stabilisierungsfonds zur Verfügung.

Steht meinen Mitarbeitern bei Corona Kurzarbeitergeld zu?

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen und dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Was tun, wenn meine Lieferanten nicht mehr liefern?

Gerade der produzierende Mittelstand ist davon betroffen. Wenn Sie Lieferanten-Ausfälle zu beklagen haben, können Sie ad hoc nur nach Alternativen suchen und daraus ein Konzept für die Zukunft aufbauen, Stichwort „Second Source“.

Erste Kontakte in viele Länder und Branchen vermitteln Ihnen die deutschen Auslandshandelskammern (www.ahk.de). Die Berater sind weltweit in mehr als 90 Gastländern aktiv. Gleiches gilt natürlich für die Auslandsrepräsentanzen des BVMW. Der BVMW ist in rund 40 Ländern aktiv und unterstützt bei der Lieferantensuche.

Kann ich meine Betriebsunterbrechungs-versicherung in Anspruch nehmen?

Leider nein. Diese Spezialversicherung baut auf einen vorangegangene Sachschaden auf. Das heißt: Es muss etwas beschädigt worden sein im Betrieb (z.B. Maschinen, Gebäude, Vorräte), so dass nicht mehr weitergearbeitet werden kann.

Auch wenn Sie die Police um sogenannte Rückwirkungsschäden erweitert haben, wird kein Geld fließen. Denn auch beim Lieferanten oder Geschäftspartner muss ein Sachschaden wie Feuer, Wasser, Sturm vorliegen, damit Sie eine Betriebsunterbrechung abgesichert bekommen.

Gleiche Faktenlage gilt bei Transport-, Messe- und Montageversicherungen. Fragen Sie im Einzelfall aber bei Ihrem Versicherer nach! (Quelle: limbw.de)

Aufträge und Lieferungen werden wegen „höherer Gewalt“ gekündigt – was nun?

Bei derartigen Vorfällen sollten Sie mit Ihren Geschäftspartnern über einen fairen Ausgleich oder zukünftige Aufträge verhandeln. Eine juristische Beratung und Begleitung ist anzuraten.

Noch gibt es zu „Höhere Gewalt Corona“ keine offiziellen Aussagen oder Musterurteile. Hinzu kommt, dass sich die Rechtsfolgen bei Lieferausfällen im internationalen Handel unterscheiden. So ist vermeintliche oder tatsächliche höhere Gewalt nach deutschem und angelsächischen Recht in den Verträgen anders beschrieben. (Quelle: limbw.de)

Messen und Veranstaltungen – wie komme ich aus Verträgen raus?

Prüfen Sie, ob Sie geplante Messebeteiligungen und Veranstaltungen proaktiv stornieren wollen! Lesen Sie die AGBs der bestehenden Verträge durch – meist fallen Stornokosten von mind. 10% der Vertragssumme an.

Auch gebuchte Hotels und Reiseverbindungen sofort auf eine Kündigung hin überprüfen. Besteht eine Reiserücktrittsversicherung, erhalten Sie auch bei kurzfristiger Stornierung den Großteil der Anzahlung zurück. (Quelle: limbw.de)

Wer hilft mir rund um Corona weiter?

Telefon: 030 346465100

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.)

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