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Coro­na: Hil­fe zur Selbst­hil­fe

Corona war nicht nur eine temporäre Erscheinung, wie wir alle gehofft haben, sondern kann unter Umständen jeden Winter erneut durch Einschränkungen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, je nachdem, wie dieses Thema politisch und gesellschaftlich bewertet wird. Was zu tun ist, wenn es wieder losgeht, gilt abzuwägen. Wir können an diesem Punkt Informationen mit Euch teilen, helfen gern und empfehlen Experten.

Falls man sich unwohl fühlt, ist es rat­sam, zu Hau­se zu blei­ben. Wenn jedoch die Sym­pto­me nach­las­sen, kann und soll­te man zur Arbeit gehen, selbst wenn der Test noch posi­tiv ist. 

Eine bemer­kens­wer­te Ände­rung in die­sem Herbst in Bezug auf Coro­na: Die Mög­lich­keit zur tele­fo­ni­schen Krank­schrei­bung durch den Haus­arzt besteht nicht mehr, und kos­ten­lo­se Bür­ger­tests wer­den nicht mehr ange­bo­ten.

Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung ist am 2. Febru­ar 2023 aus­ge­lau­fen. An die Stel­le ver­bind­li­cher Rege­lun­gen für den betrieb­li­chen Infek­ti­ons­schutz sind nun Emp­feh­lun­gen des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums getre­ten. Arbeit­ge­ber kön­nen die­se Emp­feh­lun­gen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäf­tig­ten anwen­den.

Neue­run­gen

Finan­zi­el­le Hil­fe

Bera­tung und Infor­ma­tio­nen

Infos zur Aus­fall­ent­schä­di­gung

Wer auf Grund des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) einem Tätig­keits­ver­bot unter­liegt oder unter­wor­fen wird, bezie­hungs­wei­se abge­son­dert wur­de und einen Ver­dienst­aus­fall erlei­det, erhält grund­sätz­lich eine Ent­schä­di­gung. Die Ent­schä­di­gung bemisst sich nach dem Ver­dienst­aus­fall.

ALG I, Bür­ger­geld oder Wohn­geld

Hilfs­be­dürf­ti­ge Gewer­be­trei­ben­de haben aber auch die Mög­lich­keit, Arbeits­lo­sen­geld I (ALG I) und Bür­ger­geld als Grund­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Unter­neh­mer vom Job­cen­ter zu erhal­ten.

Je nach Ein­kom­mens­si­tua­ti­on kann auch die Bean­tra­gung von Wohn­geld infra­ge kom­men.

Lohn­fort­zah­lung für Eltern ver­län­gert

Auch Selbst­stän­di­ge fal­len dar­un­ter. Der Antrag kann über die­ses Por­tal online gestellt wer­den:

Ent­schä­di­gung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (ifsg​-online​.de)

Bis zu 95 Euro Kin­der­kran­ken­geld für Selbst­stän­di­ge

Auch Selbst­stän­di­ge könn­ten bun­des­weit von der pan­de­mie­be­ding­ten Erhö­hung der Kin­der­kran­ken­ta­ge pro­fi­tie­ren.

Am 12.01.2021 hat die Bun­des­re­gie­rung das Gesetz für die Erhö­hung der Kin­der­kran­ken­ta­ge, auf­grund der Schul- und Kita­schlie­ßun­gen beschlos­sen.

Kon­junk­tur­pro­gramm für den Kul­tur- und Medi­en­be­reich

Die Coro­na-Pan­de­mie hat­te ver­hee­ren­de Aus­wir­kun­gen auf die Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft und hat vie­le Künst­le­rin­nen und Künst­ler in eine exis­tenz­be­dro­hen­de Lage gebracht. Der Bund hat hier ab 2020 pass­ge­naue Hil­fen auf­ge­legt. Das Pro­gramm NEUSTART KULTUR bie­tet noch bis Ende Juni 2023 Unter­stüt­zung.

SAB Coro­na-Hil­fen

Die End­ab­rech­nung ste­hen und stan­den an. Hier alle Infor­ma­tio­nen dazu auf einen Blick.

Steht mei­nen Mit­ar­bei­tern bei Coro­na Kurz­ar­bei­ter­geld zu?

Die Son­der­re­ge­lun­gen für den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld sind am 30. Juni 2023 aus­ge­lau­fen. Damit gel­ten für den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld wie­der die Vor­aus­set­zun­gen, die vor der Pan­de­mie gal­ten: Min­des­tens ein Drit­tel der Beschäf­tig­ten in einem Betrieb müs­sen von einem Arbeits­aus­fall betrof­fen sein. Leih­ar­beit­neh­me­rin­nen und Leih­ar­bei­ter­neh­mer kön­nen nicht mehr über die Kurz­ar­beit unter­stützt wer­den. Bevor Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt wer­den kann, müs­sen Betrie­be nega­ti­ve Arbeits­zeit­sal­den – das heißt Minus­stun­den – auf­bau­en.

Coro­na­vi­rus: Infor­ma­tio­nen zu Kurz­ar­beit und betrieb­li­chem Infek­ti­ons­schutz
Das BMAS sorgt mit vie­len Maß­nah­men dafür, dass Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber gut durch die Coro­na-Kri­se kom­men. Hier fin­den Sie Infor­ma­tio­nen und Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen.

Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld

Zustän­dig ist die ört­li­che Arbeits­agen­tur. Unter­neh­mer­hot­line der Bun­des­agen­tur:
Tele­fon: 0800 45555 20

Was tun, wenn mei­ne Lie­fe­ran­ten nicht mehr lie­fern?

Gera­de der pro­du­zie­ren­de Mit­tel­stand ist davon betrof­fen. Wenn Sie Lie­fe­ran­ten-Aus­fäl­le zu bekla­gen haben, kön­nen Sie ad hoc nur nach Alter­na­ti­ven suchen und dar­aus ein Kon­zept für die Zukunft auf­bau­en, Stich­wort „Second Source“.

Ers­te Kon­tak­te in vie­le Län­der und Bran­chen ver­mit­teln Ihnen die deut­schen Aus­lands­han­dels­kam­mern (www​.ahk​.de). Die Bera­ter sind welt­weit in mehr als 90 Gast­län­dern aktiv. Glei­ches gilt natür­lich für die Aus­lands­re­prä­sen­tan­zen des BVMW. Der BVMW ist in rund 40 Län­dern aktiv und unter­stützt bei der Lie­fe­ran­ten­su­che.

Kann ich mei­ne Betriebs­un­ter­bre­chungs-ver­si­che­rung in Anspruch neh­men?

Lei­der nein. Die­se Spe­zi­al­ver­si­che­rung baut auf einen vor­an­ge­gan­ge­ne Sach­scha­den auf. Das heißt: Es muss etwas beschä­digt wor­den sein im Betrieb (z.B. Maschi­nen, Gebäu­de, Vor­rä­te), so dass nicht mehr wei­ter­ge­ar­bei­tet wer­den kann.

Auch wenn Sie die Poli­ce um soge­nann­te Rück­wir­kungs­schä­den erwei­tert haben, wird kein Geld flie­ßen. Denn auch beim Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­ner muss ein Sach­scha­den wie Feu­er, Was­ser, Sturm vor­lie­gen, damit Sie eine Betriebs­un­ter­bre­chung abge­si­chert bekom­men.

Glei­che Fak­ten­la­ge gilt bei Transport‑, Mes­se- und Mon­ta­ge­ver­si­che­run­gen. Fra­gen Sie im Ein­zel­fall aber bei Ihrem Ver­si­che­rer nach! (Quel­le: lim​bw​.de)

Auf­trä­ge und Lie­fe­run­gen wer­den wegen „höhe­rer Gewalt“ gekün­digt – was nun?

Bei der­ar­ti­gen Vor­fäl­len soll­ten Sie mit Ihren Geschäfts­part­nern über einen fai­ren Aus­gleich oder zukünf­ti­ge Auf­trä­ge ver­han­deln. Eine juris­ti­sche Bera­tung und Beglei­tung ist anzu­ra­ten.

Noch gibt es zu „Höhe­re Gewalt Coro­na“ kei­ne offi­zi­el­len Aus­sa­gen oder Mus­ter­ur­tei­le. Hin­zu kommt, dass sich die Rechts­fol­gen bei Lie­fer­aus­fäl­len im inter­na­tio­na­len Han­del unter­schei­den. So ist ver­meint­li­che oder tat­säch­li­che höhe­re Gewalt nach deut­schem und angel­sä­chi­schen Recht in den Ver­trä­gen anders beschrie­ben. (Quel­le: lim​bw​.de)

Mes­sen und Ver­an­stal­tun­gen – wie kom­me ich aus Ver­trä­gen raus?

Prü­fen Sie, ob Sie geplan­te Mes­se­be­tei­li­gun­gen und Ver­an­stal­tun­gen pro­ak­tiv stor­nie­ren wol­len! Lesen Sie die AGBs der bestehen­den Ver­trä­ge durch – meist fal­len Stor­no­kos­ten von mind. 10% der Ver­trags­sum­me an.

Auch gebuch­te Hotels und Rei­se­ver­bin­dun­gen sofort auf eine Kün­di­gung hin über­prü­fen. Besteht eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung, erhal­ten Sie auch bei kurz­fris­ti­ger Stor­nie­rung den Groß­teil der Anzah­lung zurück. (Quel­le: lim​bw​.de)

Wer hilft mir rund um Coro­na wei­ter?

Tele­fon: 030 346465100

Info­te­le­fon des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums
(Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men, Umgang mit Ver­dachts­fäl­len, etc.)

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