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Insta­gram & Tik­Tok: Abmahn­fal­le Musik – Was du als Unter­neh­me­rin wis­sen soll­test

Aktuell mahnt die Crash Your Sound GmbH Nutzerinnen von Instagram und TikTok ab, weil sie Musiktitel auf gewerblich genutzten Accounts gepostet haben. Die Abmahnungen kommen über die Kanzlei ROSE & PARTNER – und sie fordern teils immense Summen an Schadensersatz (bis zu 18.000 €!).

Wor­um geht’s kon­kret?

Vie­le von uns nut­zen in Reels oder Sto­ries Musik – was harm­los wirkt, kann schnell teu­er wer­den:
Die meis­ten Songs auf Insta­gram und Tik­Tok sind nur für pri­va­te Nut­zung frei­ge­ge­ben. Sobald dein Pro­fil, dei­ne Inhal­te oder auch nur ein Link auf dein Busi­ness ver­wei­sen, gilt dein Post recht­lich als kom­mer­zi­ell – auch wenn du dein Pro­fil „pri­vat“ ein­ge­stellt hast.

Das Pro­blem:

Was pas­siert bei Abmah­nung?

Was tun, wenn du betrof­fen bist?

Tipp für alle, die pos­ten:

Wenn du dein Insta­gram oder Tik­Tok geschäft­lich nutzt (und sei es nur über einen Link zum Ange­bot):
Nut­ze nur lizenz­freie Musik, z. B. aus der „gewerb­li­chen Biblio­thek“ oder von Platt­for­men wie Epi­de­mic Sound, Art­list oder Ado­be Stock.

Ver­mei­de bekann­te Musik­ti­tel, wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Rech­te dafür hast.

Bleib wach­sam – und frag lie­ber ein­mal mehr nach, bevor es teu­er wird.

Unse­re Exper­ten zum The­ma

Mari­on Ken­klies

Baut­zen

Manue­la Wolf­ram

Dres­den

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