Leitfaden: Steueränderungen ab 2024 für Unternehmerinnen

Willkommen im neuen Jahr mit neuen Steuerregeln! Auch dieses Jahr gibt es einige Veränderungen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken können. Wir möchten Ihnen einen Überblick über bereits feststehende Änderungen geben sowie einen Ausblick auf geplante Neuerungen, deren Umsetzung noch ungewiss ist.

Bereits feststehende Änderungen

  1. Senkung der Grunderwerbsteuer in Thüringen: Ab dem 01.01.2024 wird der Grunderwerbsteuersatz in Thüringen von 6,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird ein Freibetrag von 500.000 Euro für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum eingeführt.

  2. Dezember-Hilfe 2022 bleibt steuerfrei: Der vom Bund übernommene Abschlag auf Gas- und Fernwärme im Dezember 2022 bleibt steuerfrei, wie aktuell von Bundesrat und Bundestag beschlossen.

  3. Mindestlohn-Erhöhung ab 2024: Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem 01.01.2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Minijob-Grenze auf 538 Euro monatlich, im Vergleich zu 520 Euro bis Ende 2023.

  4. Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst. Im Jahr 2024 beträgt er für Singles 11.604 Euro und für Verheiratete 23.208 Euro.

  5. Kalte Progression und Spitzensteuersatz: Die übrigen Tarifeckwerte steigen im Vergleich zu 2023 um 6,29 Prozent. Der höchste Tarifeckwert, bei dem der Spitzensteuersatz von 45 Prozent anfällt, bleibt unverändert und gilt für ein zu versteuerndes Einkommen ab 277.826 Euro.

  6. Soli-Freigrenze: Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird auf 18.130 Euro angehoben (36.260 Euro für Ehepaare). Wenn die Einkommensteuer unterhalb dieser Grenze liegt, wird kein Soli fällig.

  7. Gastro-Steuersatz: Der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie wird ab dem Jahreswechsel wieder auf den Regelsteuersatz von 19 Prozent erhöht, nachdem er pandemiebedingt für zwei Jahre auf 7 Prozent gesenkt wurde.

  8. Ebay & Co: Online-Plattformen müssen nun ihre Nutzer beim Finanzamt melden, wenn diese im Jahr 30 relevante Vorgänge oder mehr verkaufen und Einnahmen von 2.000 Euro oder mehr haben. Diese Regelung betrifft alle Portale, auf denen Privatpersonen oder Selbstständige Waren und Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise Ebay, Momox, Etsy, Vinted oder Airbnb.

  9. Vermieterinnen: Steuerfreigrenze Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die geplante Einführung einer Steuerfreigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen bis zu 1.000 Euro sollen steuerfrei bleiben.

Geplante Änderungen

Geschenke

Die Freigrenze für Geschenke soll von derzeit 35 Euro auf 50 Euro angehoben werden. Dies betrifft zum Beispiel Geschenke an Geschäftspartner. Erst wenn diese erhöhte Freigrenze überschritten wird, entfällt der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug. Geschenke an Arbeitnehmer bleiben bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Bisher konnten Unternehmen GWG bis zu einem Anschaffungswert von 800 Euro sofort steuerlich abziehen. Diese Grenze soll auf 1.000 Euro netto angehoben werden.

Wichtig: Das können Büromöbel für das Homeoffice, Fachliteratur oder auch Werkzeuge sein. Für Computer, Laptop und Zubehör gibt es seit 2021 keine betragsmäßige Grenze mehr.

Degressive Abschreibung

Auch für die degressive Abschreibung soll es ein Comeback geben – und zwar rückwirkend ab Oktober 2023, befristet bis zum 01.01.2025. Sie gilt für angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und beträgt das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes, maximal 25 Prozent der Anschaffungskosten oder des Restbuchwertes pro Jahr. 

Der Vorteil der degressiven Abschreibung besteht darin, dass in den ersten Jahren der Nutzung eines Vermögensgegenstands höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden können. Dadurch verringert sich der steuerpflichtige Gewinn und somit auch die Steuerlast in den Anfangsjahren der Nutzung.

Sonderabschreibung

Die Turbo-Abschreibung von 50 Prozent soll kommen! Voraussetzung ist, dass der Gewinn im Jahr 2023 nicht mehr als 200.000 Euro beträgt. Außerdem muss das angeschaffte Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nachweislich zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Die Turbo-Abschreibung ist eine Methode der linearen Abschreibung, die es Unternehmen erlaubt, Wirtschaftsgüter schneller abzuschreiben als die steuerlichen Abschreibungsregeln es erlauben.

Durch eine höhere jährliche Abschreibung wird der Wert des Wirtschaftsguts schneller reduziert, um die Steuerlast in den ersten Jahren zu verringern.

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