Sachsen stoppt Rück­for­de­rungen – ein Auf­atmen für viele Unter­neh­me­rinnen

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Am 25. Juni 2025 hat das sächsische Wirtschaftsministerium ein deutliches Signal gesetzt: Rückforderungen von Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen des Bundes werden mit sofortiger Wirkung vorläufig ausgesetzt.

Das bedeutet konkret:

Wirt­schafts­mi­nister Dirk Panter reagierte damit auf die mas­siven Sorgen, die viele kleine Unter­nehmen und Selbst­ständige zuletzt geäußert haben.

Wir wollen, dass kein Unter­nehmen von der Rück­zahlung über­fordert wird.

Rund 98.000 säch­sische Unter­nehmen hatten damals Hilfen bean­tragt – für viele war das über­le­bens­wichtig. Dass nun endlich Bewegung in die Rück­for­de­rungs­welle kommt, sorgt bei vielen für Erleich­terung und neue Hand­lungs­fä­higkeit.

Was jetzt wichtig ist:

Bayern: Kein gene­relles Mora­torium, aber indi­vi­duelle Erleich­te­rungen möglich

Auch dort gibt es Ansätze zur Ent­lastung – kein Mora­torium, aber indi­vi­duelle Mög­lich­keiten wie Raten­zah­lungen oder ein Erlass bei geringem Ein­kommen. Dennoch: Sachsen geht mit gutem Bei­spiel voran.

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