Instagram & TikTok: Abmahn­falle Musik – Was du als Unter­neh­merin wissen solltest

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Aktuell mahnt die Crash Your Sound GmbH Nutzerinnen von Instagram und TikTok ab, weil sie Musiktitel auf gewerblich genutzten Accounts gepostet haben. Die Abmahnungen kommen über die Kanzlei ROSE & PARTNER – und sie fordern teils immense Summen an Schadensersatz (bis zu 18.000 €!).

Worum geht’s konkret?

Viele von uns nutzen in Reels oder Stories Musik – was harmlos wirkt, kann schnell teuer werden:
Die meisten Songs auf Instagram und TikTok sind nur für private Nutzung frei­ge­geben. Sobald dein Profil, deine Inhalte oder auch nur ein Link auf dein Business ver­weisen, gilt dein Post rechtlich als kom­mer­ziell – auch wenn du dein Profil „privat“ ein­ge­stellt hast.

Das Problem:

Was pas­siert bei Abmahnung?

Was tun, wenn du betroffen bist?

Tipp für alle, die posten:

Wenn du dein Instagram oder TikTok geschäftlich nutzt (und sei es nur über einen Link zum Angebot):
Nutze nur lizenz­freie Musik, z. B. aus der „gewerb­lichen Bibliothek“ oder von Platt­formen wie Epi­demic Sound, Artlist oder Adobe Stock.

Ver­meide bekannte Musik­titel, wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Rechte dafür hast.

Bleib wachsam – und frag lieber einmal mehr nach, bevor es teuer wird.

Unsere Experten zum Thema

Marion Ken­klies

Bautzen

Manuela Wolfram

Dresden

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