Corona: Hilfe zur Selbsthilfe

Corona war nicht nur eine temporäre Erscheinung, wie wir alle gehofft haben, sondern kann unter Umständen jeden Winter erneut durch Einschränkungen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, je nachdem, wie dieses Thema politisch und gesellschaftlich bewertet wird. Was zu tun ist, wenn es wieder losgeht, gilt abzuwägen. Wir können an diesem Punkt Informationen mit Euch teilen, helfen gern und empfehlen Experten.

Falls man sich unwohl fühlt, ist es ratsam, zu Hause zu bleiben. Wenn jedoch die Symptome nachlassen, kann und sollte man zur Arbeit gehen, selbst wenn der Test noch positiv ist. 

Eine bemerkenswerte Änderung in diesem Herbst in Bezug auf Corona: Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung durch den Hausarzt besteht nicht mehr, und kostenlose Bürgertests werden nicht mehr angeboten.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 2. Februar 2023 ausgelaufen. An die Stelle verbindlicher Regelungen für den betrieblichen Infektionsschutz sind nun Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums getreten. Arbeitgeber können diese Empfehlungen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden.

Neuerungen

Finanzielle Hilfe

Beratung und Informationen

Infos zur Ausfallentschädigung

Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde und einen Verdienstausfall erleidet, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

ALG I, Bürgergeld oder Wohngeld

Hilfsbedürftige Gewerbetreibende haben aber auch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I (ALG I) und Bürgergeld als Grundsicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer vom Jobcenter zu erhalten.

Je nach Einkommenssituation kann auch die Beantragung von Wohngeld infrage kommen.

Lohnfortzahlung für Eltern verlängert

Auch Selbstständige fallen darunter. Der Antrag kann über dieses Portal online gestellt werden:

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (ifsg-online.de)

Bis zu 95 Euro Kinderkrankengeld für Selbstständige

Auch Selbstständige könnten bundesweit von der pandemiebedingten Erhöhung der Kinderkrankentage profitieren.

Am 12.01.2021 hat die Bundesregierung das Gesetz für die Erhöhung der Kinderkrankentage, aufgrund der Schul- und Kitaschließungen beschlossen.

Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich

Die Corona-Pandemie hatte verheerende Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativwirtschaft und hat viele Künstlerinnen und Künstler in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Der Bund hat hier ab 2020 passgenaue Hilfen aufgelegt. Das Programm NEUSTART KULTUR bietet noch bis Ende Juni 2023 Unterstützung.

SAB Corona-Hilfen

Die Endabrechnung stehen und standen an. Hier alle Informationen dazu auf einen Blick.

Steht meinen Mitarbeitern bei Corona Kurzarbeitergeld zu?

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind am 30. Juni 2023 ausgelaufen. Damit gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, müssen Betriebe negative Arbeitszeitsalden – das heißt Minusstunden – aufbauen.

Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und betrieblichem Infektionsschutz
Das BMAS sorgt mit vielen Maßnahmen dafür, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut durch die Corona-Krise kommen. Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Was tun, wenn meine Lieferanten nicht mehr liefern?

Gerade der produzierende Mittelstand ist davon betroffen. Wenn Sie Lieferanten-Ausfälle zu beklagen haben, können Sie ad hoc nur nach Alternativen suchen und daraus ein Konzept für die Zukunft aufbauen, Stichwort „Second Source“.

Erste Kontakte in viele Länder und Branchen vermitteln Ihnen die deutschen Auslandshandelskammern (www.ahk.de). Die Berater sind weltweit in mehr als 90 Gastländern aktiv. Gleiches gilt natürlich für die Auslandsrepräsentanzen des BVMW. Der BVMW ist in rund 40 Ländern aktiv und unterstützt bei der Lieferantensuche.

Kann ich meine Betriebsunterbrechungs-versicherung in Anspruch nehmen?

Leider nein. Diese Spezialversicherung baut auf einen vorangegangene Sachschaden auf. Das heißt: Es muss etwas beschädigt worden sein im Betrieb (z.B. Maschinen, Gebäude, Vorräte), so dass nicht mehr weitergearbeitet werden kann.

Auch wenn Sie die Police um sogenannte Rückwirkungsschäden erweitert haben, wird kein Geld fließen. Denn auch beim Lieferanten oder Geschäftspartner muss ein Sachschaden wie Feuer, Wasser, Sturm vorliegen, damit Sie eine Betriebsunterbrechung abgesichert bekommen.

Gleiche Faktenlage gilt bei Transport-, Messe- und Montageversicherungen. Fragen Sie im Einzelfall aber bei Ihrem Versicherer nach! (Quelle: limbw.de)

Aufträge und Lieferungen werden wegen „höherer Gewalt“ gekündigt – was nun?

Bei derartigen Vorfällen sollten Sie mit Ihren Geschäftspartnern über einen fairen Ausgleich oder zukünftige Aufträge verhandeln. Eine juristische Beratung und Begleitung ist anzuraten.

Noch gibt es zu „Höhere Gewalt Corona“ keine offiziellen Aussagen oder Musterurteile. Hinzu kommt, dass sich die Rechtsfolgen bei Lieferausfällen im internationalen Handel unterscheiden. So ist vermeintliche oder tatsächliche höhere Gewalt nach deutschem und angelsächischen Recht in den Verträgen anders beschrieben. (Quelle: limbw.de)

Messen und Veranstaltungen – wie komme ich aus Verträgen raus?

Prüfen Sie, ob Sie geplante Messebeteiligungen und Veranstaltungen proaktiv stornieren wollen! Lesen Sie die AGBs der bestehenden Verträge durch – meist fallen Stornokosten von mind. 10% der Vertragssumme an.

Auch gebuchte Hotels und Reiseverbindungen sofort auf eine Kündigung hin überprüfen. Besteht eine Reiserücktrittsversicherung, erhalten Sie auch bei kurzfristiger Stornierung den Großteil der Anzahlung zurück. (Quelle: limbw.de)

Wer hilft mir rund um Corona weiter?

Telefon: 030 346465100

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.)

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